Die Stiftung

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
auf dem Gebiet der Palliativversorgung.

Im Schwerpunkt steht die finanzielle und ideelle Förderung von Einrichtungen und Diensten der ambulanten Palliativversorgung in der
Stadt und im Landkreis Reutlingen

Aus unserer Satzung:

Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg:

Bekanntmachung über die Anerkennung einer Stiftung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Verfügung vom 04.01.2012 die "Stiftung Palliativpflege" mit Sitz in Reutlingen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Palliativversorgung. Im Schwerpunkt steht die finanzielle Förderung von Einrichtungen und Diensten der ambulanten Palliativversorgung im Kreis Reutlingen. Entsprechende Förderrichtlinien wurden vom Vorstand erarbeitet.

Aktueller Flyer der Stiftung mit Beitrittserklärung (93 kB)